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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21   

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https://dejure.org/2021,63954
LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21 (https://dejure.org/2021,63954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21 (https://dejure.org/2021,63954)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 7 TaBV 19/21 (https://dejure.org/2021,63954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 Abs 8 SchwbG, § 26 Abs 9 SchwbG, Art 56 Abs 9 NATOTrStatZAbk, Art 56 Abs 8 NATOTrStatZAbk, Art 56 Abs 1 NATOTrStatZAbk
    Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung - US Stationierungsstreitkräfte

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezirksschwerbehindertenvertretung; Bürokraft; Sachbearbeitertätigkeit; Schreibkraft; Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de

    Bezirksschwerbehindertenvertretung; Bürokraft; Sachbearbeitertätigkeit; Schreibkraft; Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Unter den Begriff der Betriebsvertretung fällt auch die BezSBV (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 23).

    Daran wird ersichtlich, dass jede Form der kollektiven Vertretung der Arbeitnehmer durch ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs oder der Dienststelle umfasst wird (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 23).

    Die Beteiligte zu 2 ist gemäß Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften zu beteiligen, § 83 Abs. 3 ArbGG (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28, juris; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN., juris).

    Es kommt daher weiterhin das SchwbG vom 16. Januar 1991 zur Anwendung (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 6. November 2019 - 7 Sa 120/19 - Rn. 74 ; 13. Juni 2016 - 3 TaBV 6/16 - Rn. 29 ; 26. Februar 2016 - 1 TaBV 24/15 - Rn. 23 , jeweils mwN., juris).

    Rechte und Pflichten eines Organs finden ihre Grundlage nicht im Arbeitsverhältnis des jeweiligen Amtsinhabers, sondern unmittelbar in den Vorschriften über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Organs, hier der (Bez-) SBV (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 19 mwN.).

    Auch hinsichtlich der für die Personalvertretung geltenden Vorschriften findet nur das am 16. Januar 1991 geltende deutsche Recht Anwendung (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 14).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04

    Betriebsrat - Überlassung von Büropersonal

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Darüber hinaus hat die Antragstellerin bei ihrer Entscheidung, die Überlassung einer vollzeitbeschäftigten Bürokraft zu verlangen, nicht nur die Interessen der von ihr vertretenen schwerbehinderten Menschen, sondern auch berechtigte Belange des Arbeitgebers, insbesondere seine Kostenbelastung zu berücksichtigten (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 14/04 - Rn. 24, juris).

    Es fällt deshalb in den Verantwortungsbereich der Antragstellerin im Einzelnen darzulegen, welche bei ihr anfallenden Büroarbeiten und in welchem Umfang einer Bürokraft übertragen werden sollen (vgl. BayVerwGH 8. April 2008 - 18 P 07.1370 - Rn. 14 f. mwN., juris zu § 44 Abs. 2 BPersVG aF.; BAG 20. April 2005 - 7 ABR 14/04 - Rn. 24, juris).

    Schließlich kann auf die Darlegung der Erforderlichkeit auch nicht ab einer bestimmten Anzahl der Betriebsstätten oder der schwerbehinderten Menschen verzichtet werden (vgl. für § 40 Abs. 2 BetrVG: BAG 20. April 2005 - 7 ABR 14/04 - Rn. 24, juris).

    Das erleichtert die Darlegung von Tatsachen für die Erforderlichkeit (vollzeit-) beschäftigten Büropersonals, sie erübrigt sich aber nicht (vgl. BAG 20. April 2005 - 7 ABR 14/04 - Rn. 24 mwN., juris zu § 40 Abs. 2 BetrVG).

  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 PB 14.13

    Personalratsbeschluss; Bereitstellung von Büropersonal; Bestellung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Die Bürokraft darf nur für die laufende Geschäftsführung und nicht für typische Sachbearbeitertätigkeiten oder solche Aufgaben eingesetzt werden, die die BezSBV selbst erledigen kann oder erledigen muss (vgl. BVerwG 18. Juni 2013 - 6 PB 14/13 - Rn. 6 mwN., juris; BVerwG 21. März 1984 - 6 P 3/82 - Rn 15, juris; BayVerwGH 8. April 2008 - 18 P 07.1370 - Rn. 14, juris; Richardi/Dörner/Weber/Jacobs , 5. Aufl. 2020, BPersVG § 44 Rn. 91, jeweils zu § 44 Abs. 2 BPersVG aF.).

    Auch im Bereich des Personalvertretungsrechts wird davon ausgegangen, dass die Auswahl der Bürokraft, die zur Verfügung zu stellen ist, der Dienststelle obliegt (vgl. BVerwG 18. Juni 2013 - 6 PB 14/13 - Rn. 5 mwN., juris; Richardi/Dörner/Weber/Jacobs , 5. Aufl 2020, BPersVG § 44 Rn. 93).

    Durch die Auswahl des Büropersonals wird nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (18. Juni 2013 - 6 PB 14/13 - Rn. 5 mwN., juris) die Personalhoheit berührt.

  • VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 07.1370

    Personalvertretungsrecht; Beschwerde; Verpflichtungsantrag; Zuweisung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Die Bürokraft darf nur für die laufende Geschäftsführung und nicht für typische Sachbearbeitertätigkeiten oder solche Aufgaben eingesetzt werden, die die BezSBV selbst erledigen kann oder erledigen muss (vgl. BVerwG 18. Juni 2013 - 6 PB 14/13 - Rn. 6 mwN., juris; BVerwG 21. März 1984 - 6 P 3/82 - Rn 15, juris; BayVerwGH 8. April 2008 - 18 P 07.1370 - Rn. 14, juris; Richardi/Dörner/Weber/Jacobs , 5. Aufl. 2020, BPersVG § 44 Rn. 91, jeweils zu § 44 Abs. 2 BPersVG aF.).

    Es fällt deshalb in den Verantwortungsbereich der Antragstellerin im Einzelnen darzulegen, welche bei ihr anfallenden Büroarbeiten und in welchem Umfang einer Bürokraft übertragen werden sollen (vgl. BayVerwGH 8. April 2008 - 18 P 07.1370 - Rn. 14 f. mwN., juris zu § 44 Abs. 2 BPersVG aF.; BAG 20. April 2005 - 7 ABR 14/04 - Rn. 24, juris).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    - nicht etwa alle durch die Tätigkeit der SBV kausal verursachten, sondern nur die "erforderlichen" Kosten gemeint (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 25 mwN. zu § 96 Abs. 8 SGB IX; Kossens/von der Heide/Maaß/Kossens, 4. Aufl. 2015, SGB IX § 96 Rn. 48).

    Anfallende Kosten sind - nach dieser hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung für die Tätigkeit der SBV eigenständigen und abschließenden Regelung (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 23 mwN. zu § 96 Abs. 8 SGB IX) - erstattungsfähig, wenn sie im Rahmen der Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabe der SBV entstanden sind.

  • BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 69/89

    Protokollführung im Wirtschaftsausschuß

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Das Bundesarbeitsgericht (17. Oktober 1990 - 7 ABR 69/89 - Rn. 16) hat zu § 40 Abs. 2 BetrVG entschieden, dass sich aus dieser Vorschrift weder für den Betriebsrat noch für seine Ausschüsse das Recht ergibt, selbst zu bestimmen, wer als Büropersonal zur Verfügung zu stellen ist.
  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Unsubstantiierte Behauptungen bleiben (nur) unberücksichtigt, wenn ein Beteiligter seine Ausführungen trotz eines gerichtlichen Hinweises nicht ergänzt (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - Rn. 22, juris; Scholz in: Ostrowicz/Künzl/Scholz , 6. Aufl. 2020, Rn. 763).
  • BVerwG, 21.03.1984 - 6 P 3.82

    Freistellung eines oder mehrerer Personalratsmitglieder von ihrer dienstlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Die Bürokraft darf nur für die laufende Geschäftsführung und nicht für typische Sachbearbeitertätigkeiten oder solche Aufgaben eingesetzt werden, die die BezSBV selbst erledigen kann oder erledigen muss (vgl. BVerwG 18. Juni 2013 - 6 PB 14/13 - Rn. 6 mwN., juris; BVerwG 21. März 1984 - 6 P 3/82 - Rn 15, juris; BayVerwGH 8. April 2008 - 18 P 07.1370 - Rn. 14, juris; Richardi/Dörner/Weber/Jacobs , 5. Aufl. 2020, BPersVG § 44 Rn. 91, jeweils zu § 44 Abs. 2 BPersVG aF.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2000 - A 5 S 4/99

    Zur Verfügungstellung von Büropersonal für die Personalvertretung; Bindung an das

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    Sie kann ein Indiz dafür sein, dass eine Bürokraft benötigt wird (vgl. OVG LSA 20. August 2000 - 4 5 S 4/99 - Rn. 19, juris zu § 42 Abs. 3 PersVG LSA).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 ABR 24/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - pauschale Aufwandsdeckung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21
    abschließende Regelungen zur Pflicht der Kostentragung für die Tätigkeit der SBV sowie der BezSBV und zu ihrer Ausstattung getroffen (vgl. BAG 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 - Rn. 15).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19

    Entschädigung - Benachteiligung - Stellenbesetzung - Schwerbehinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 TaBV 24/15

    Anfechtung der Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlgeheimnis

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11

    Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 TaBV 6/16

    Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung - US-Stationierungsstreitkräfte

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